Die Regeln von AFK

  1. Roleplay ist Pflicht.
  2. Die Serverregeln des LyL-Servers sind stets zu befolgen.
  3. Im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes ist das Mindestalter, um Mitarbeiter zu werden, 16 Jahre.
  4. Gemeinschaft bedeutet, wenn möglich, stets seinen Firmenkollegen zu helfen.
  5. Eine Dashcam sowie ein funktionstüchtiges Mikrofon sind verpflichtend, um Ungereimtheiten zu dokumentieren und die Verständigung zu ermöglichen.
  6. Des Gemeinschaftsgefühls zugute besteht eine D-Funk-Pflicht.
    1. Ausnahmen können durch ein Gespräch mit der Firmenleitung genehmigt werden.
  7. Ein gesittetes Verhalten sowie ein vernünftiger Umgangston sind zu jeder Zeit einzuhalten, sowie auf dem Server als auch im D-Funk.
  8. Informationen bezüglich der Standorte und Farmrouten anderer Gruppierungen und Kollegen sind niemandem außerhalb der Firma weiterzugeben.
    1. Wird gegen diese Regel verstoßen, behält sich die Firmenleitung vor, Beteiligte unbefristet zu kündigen.
  9. Die Ausbildungszeit beträgt 14 Tage.
    1. Nach der Ausbildungszeit berät die Firmenleitung über den weiteren Weg des Auszubildenden.
    2. Wenn die Umstände es erfordern, kann die Ausbildungszeit maximal um weitere 14 Tage verlängert werden.
  10. Die exklusiv legalen Routen (Bier, Bücher und Schmuck) dürfen erst nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildungszeit befahren werden.
  11. Schwere Regelverstöße und/oder wiederholtes Fehlverhalten können zur Degradierung oder ggf. zum Ausschluss aus der Gruppierung führen.
  12. Um ein gutes Verhältnis zur Polizei zu wahren, ist deren Anweisungen stets Folge zu leisten.
  13. Bei einer Abwesenheit von mehr als zehn Tagen ist dies kurz im Textkanal "Urlaub" mitzuteilen.
    1. Nach 14 Tagen Abwesenheit ohne Meldung erfolgt eine temporäre Degradierung.
    2. Noch längere (unbegründete) Abwesenheit kann zum Ausschluss aus der Gruppierung führen.
  14. Innerhalb der Guppierung ist die Gruppierungsuniform zu tragen. Zudem muss jeder die AFK-Skins auf seinen Fahrzeugen nutzen, sofern sie für das jeweilige Fahrzeug verfügbar sind.
    1. Bei Events (Airdrop, Wrack und GVs) sowie dem Jagdgebiet ist Regel 14 ausgesetzt.
  15. Jeder Mitarbeiter hat sich selbstständig über die Bündnispartner von AFK zu informieren. Dazu kann man den entsprechenden Textkanal "Bündnispartner" zurate ziehen.
  16. Alle Mitarbeiter verpflichten sich, einen monatlichen Beitrag von z. Zt. 2M Euro/Monat abzuleisten, um die laufenden Kosten (Gangbase & Lagerhalle) zu decken.
    1. Auszubildende müssen im ersten Monat nur einen Beitrag von z. Zt. 1M Euro/Monat abzuleisten.